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Presseausweis Info
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltung der Bedingungen: Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Basis aller Leistungen der General News Service Network Association Inc. im folgenden Dienstleister genannt. Die Mitglieder, Vertrags- und Geschäftspartner der G.N.S. Press Association Inc. (Dienstleister) werden nachfolgend Nutzer genannt. Diese AGB gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Abweichende AGB des Nutzers werden nur dann mit zum Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor schriftlich zugestimmt wurde.

2. Das Angebot: Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Etwaig zur Verfügung gestellte Gratis-Angebote/Gratis-Dienste können - ohne Angabe von Gründen verändert - oder zurück genommen werden. Der Dienstleister bietet dem Nutzer an, sich als Mitglied zu akkreditieren. Die Akkreditierung ist kostenpflichtig. Der Nutzer erhält eine Auftragsbestätigung zur Vorab-Bezahlung. Im Zusammenhang mit einer Akkreditierung, erhält der Nutzer verschiedene Presse-Dokumente (Presse-Ausweis, PKW Presse-Schild, Akkreditierungs-Urkunde u. a.) zur freien Verfügung. Diese Dokumente werden dem Nutzer gratis zur Verfügung gestellt, bleiben allerdings im Eigentum des Dienstleisters. Es besteht kein Anspruch auf die Annahme von Akkreditierungen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Annahme von Akkreditierungen zu verweigern. Der Dienstleister kommt nicht für Kosten auf, die der Nutzer durch seine (selbständige) Arbeit produziert. Der Nutzer ist ausdrücklich weder Vertreter noch Angestellter des Dienstleisters und darf dies in keinster Weise Dritten gegenüber zum Ausdruck bringen oder vorspiegeln.

3. Versand und Gefahrübergang: Der Versand erfolgt auf Gefahr des Nutzers. Die Gefahr geht auf den Nutzer ab dem Zeitpunkt über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben wurde. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt hat der Dienstleister nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Dienstleister, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Verzögerungen (z.B. durch technische oder serverbedingte Ausfälle). Expressbearbeitung bedeutet: Erstellung und Versand der Dokumente innerhalb 72 Stunden. Der Versand in Länder außerhalb der BRD wird vorgenommen mit internationalem Einschreiben/Expresszuschlag. Der Dienstleister hat keinen Einfluß darauf, wann die zuständige Landespost die Lieferung vor Ort zustellt, ddaher kann die Zustellung auch länger als 72 Stunden in Anspruch nehmen.

4. Gewährleistung und Haftung: Eine unvollständige Lieferung oder offensichtliche Mängel sind unverzüglich, aber spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung gegenüber dem Dienstleister anzuzeigen. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtungen, schließt Gewährleistungsansprüche aus. Der Dienstleister hat bei berechtigter Beanstandung seiner Lieferungen das Recht, unter Ausschluß der Gewährleistungsansprüche des Nutzers, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Ansprüche auf Schadensersatz sind gegen den Dienstleister und seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern Schäden nicht vorsätzlich/grob fahrlässig verursacht wurden.

5. Zahlung: Die Leistungen des Dienstleisters sind vorab, d. h. vor Lieferung zu bezahlen. Wird nicht innerhalb von 10 Tagen der Rechnungsbetrag beglichen, entbindet der Nutzer den Dienstleister von seiner Verpflichtung, die bestätigte Akkreditierung weiter aufrecht zu erhalten. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Dienstleister vor. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber Rechnungen des Dienstleisters ist nur zulässig, falls diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Geltendmachung von Zurückbehaltsrechnungen gegenüber dem Dienstleister ist ausgeschlossen. Bei Zahlung per Scheck wird erst geliefert, nachdem der Scheck dem Konto des Dienstleister stornofrei gutgeschrieben wurde.

6. Presse-Dokumente: Presse-Dokumente werden personenbezogen ausgestellt und behalten auch dann Gültigkeit, wenn der Nutzer seine journalistische Tätigkeit wechselt. Im Zuge der jährlich fälligen Verlängerung muss der Nutzer dem Dienstleister einen etwaigen Wohnungswechsel unaufgefordert mitzuteilen. Gehen Presse-Dokumente verloren, muss der Nutzer dies schriftlich mitteilen. Danach können neue Dokumente ausgestellt werden. Bei Wiederauffinden verlorener Presse-Dokumente sind diese unverzüglich an den Dienstleister zurück zu geben. Akkreditierungen werden bestätigt, wenn der Nutzer erklärt, dass er journalistisch tätig ist. Der Nutzer stellt sein Passbild in digitaler Form zu Verfügung. Bei einer physischen/postalischen Übermittlung des Passbildes übernimmt der Dienstleister die Implementierung des Passbildes. Der Nutzer verzichtet auf die Rückgabe des Passbildes, dieses wird vom Dienstleister weder archiviert, noch vorrätig gehalten. Presse-Dokumente werden nur an Nutzer ausgegeben, die beim Dienstleister akkreditiert sind.

Alle Abbildungen der Pressedokumente sind beispielhaft und können sich in Farbe, Form oder aufgrund von Updates und Verbesserungen von den Abbildungen auf der Website unterscheiden. Die Kosten für eine Zweitausstellung aufgrund von Verlust oder Adressänderung: 40 Euro (Presseausweis & ID-Card), 22 Euro (nur Presseausweis). Jährliche Option der Verlängerung/Neuausstellung des Presseausweises: 36 Euro ab dem 2. Kalenderjahr nach Erstausstellung. Die Anmeldung zur Akkreditierung ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen, der Nutzer ist für richtige Angaben verantwortlich. Nutzer, die eine Anmeldung mit falschen oder irreführenden Daten vornehmen, werden gesperrt und alle Ansprüche auf die Pressedokumente gehen verloren. Ändern sich die Daten des Nutzers, ist das dem Dienstleister zeitnah mitzuteilen. Der Nutzer ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Anmeldung unaufgefordert einen Nachweis zu seiner aktuellen journalistischen Tätigkeit zu erbringen und dies dem Dienstleister zu belegen in Form von: Benennung im Impressum eines presserelevanten Mediums  oder aktueller Veröffentlichungen oder über aktuelle Honorarabrechnungen mit einem presserelevanten Medium. Der Dienstleister ist berechtigt, vom Nutzer weitergehende Nachweise über die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit zu verlangen und nimmt in regelmäßigen Abständen Stichproben vor. Der Nutzer ist in diesem Kontext verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen Nachweise zu seiner aktuellen journalistischen Tätigkeit vorlegen. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht nach oder weist er nach Ablauf von 18 Monaten nach Anmeldung seine journalistischen Tätigkeit nicht unaufgefordert nach, entfallen die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Presseausweises.

7. Gültigkeit der Presse-Dokumente:
Presse-Dokumente werden durch die G.N.S. Press Association Inc. und sind gültig mit der vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Jahresmarke (PKW-Schild) bzw. der auf dem Presseausweis angegebenen Jahreszahl. Der Presseausweis wird jährlich neu ausgestellt, wenn die Servicepauschale zuvor bezahlt wurde. Es ist notwendig, dass der Nutzer die Jahresmarke auf dem PKW-Schild anbringt. Das PKW-Presseschild ist gültig in Verbindung mit dem Presseausweis und kann jährlich verlängert werden (Jahresmarke). Das Presseschild wird mit erstmals kostenlos bzw. ohne Aufpreis mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren ausgestellt. Danach kann der Nutzer auf Anfrage ein neues PKW-Schild anfordern. Kosten für Ausstellung und Versand (17,50 Euro) hat der Nutzer zu tragen. Das PKW-Presseschild entbindet nicht von der Einhaltung der Verkehrsvorschriften. Wird die Rechnung für die Jahresmarken bzw. Servicepauschale nicht bezahlt, kann der Dienstleister die Akkreditierung und den Nutzeraccount sperren und die Pressedokumente einziehen. Hinweis: Bei (internationalen) Ausstellungen/Messen/ Veranstaltungen können u. U. zusätzlich zur Vorlage eines Presseausweises weitere bzw. ergänzende Nachweise einer (aktuellen) journalistischen Tätigkeit verlangt werden.

8. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung: Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerruffrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufrecht auszuüben, müssen Sie die

General News Service Network Association
Annette-Kolb-Str. 16
D-85055 Ingolstadt.
Email: contact@gnspress.com
Telefax. ++49-(0)841.95199.661

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerruffrist absenden.

Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerruffrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufformular: Wollen Sie den Vertrag widerrufen, füllen Sie bitte dieses  Formular aus und senden es zurück an: GNS Press Association, Annette-Kolb-Str. 16 in 85055 Ingolstadt 

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung.  
Art der Dienstleistung und bestellt am: 
Erhalten am:  
Name des Verbrauchers:  
Anschrift des Verbrauchers:  
Ort/Datum:
Unterschrift des Verbrauchers (bei Mitteilung auf Papier):  

Verwirken des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht, gemäß § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Leistungen, die nach Nutzerspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten sind. Hierzu zählen unter anderem: Lieferung von Waren oder Leistungen, welche nach Spezifikationen des Nutzers angefertigt werden oder auf die persönlichen Nutzerbedürfnisse zugeschnitten sind. Sobald der Nutzer während der wirksamen Widerrufsfrist bereits Leistungen über den personalisierten Login in Anspruch genommen bzw. den Login aktiv genutzt hat oder personalisierte Leistungen nach Kundenspezifikationen vom Anbieter erbracht wurden (Erstellung von Pressedokumenten wie beispielsweise Presseausweis/ID-Card/PKW-Schild etc.), so erlischt das Widerrufsrecht. Weiterhin erlischt der Widerruf, wenn während der wirksamen Widerrufsfrist auf den Namen bzw. auf die persönlichen Angaben des Nutzers personalisierte Pressedokumente ausgestellt wurden (z. B. Redaktionsbestätigung, Urkunde oder Presseausweis).

9. Kündigung: Der Mitglieds-Status kann vom Nutzer mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Mit Wirksamkeit der Kündigung verliert der Nutzer die Nutzungsrechte auf seine Pressedokumente. Ansprüche auf Rückzahlung für vorab geleistete Gebühren oder Pauschalen (z. B. Gebühr für Akkreditierung oder Jahresmarken) sind ausgeschlossen. Der Dienstleister verzichtet auf das Recht der Kündigung, vorausgesetzt, der Nutzer hält sich an die AGB. Verstösst der Nutzer gegen die AGB grob, so kann der Mitgliedsstatus (Presse-Agent) mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung von Fristen, gekündigt werden. Bei verbandsschädigendem Verhalten seitens des Nutzers oder Äußerungen oder sonstigen Verhaltensweisen, die das Ansehen des Dienstleisters beeinträchtigen oder schädigen, kann der Dienstleister nach eigenem Ermessen dem Nutzer fristlos kündigen, die Pressedokumente entziehen, eine temporäre Deaktivierung vornehmen oder den Nutzer sperren.

10. Schädigung des Ansehens und Missbrauch: Werden durch Aussagen, Handlungen, Inhalte, Darstellungen o. ä. des Nutzers Belange des Dienstleisters in schädlicher Weise berührt, so kann der Dienstleister eine Unterlassung verlangen. Sollte der Nutzer dieser Aufforderung nicht Folge leisten, behält sich der Dienstleister das Recht vor, zu kündigen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere kann der Dienstleister den Zutritt zum Login verwehren. Der Nutzer ist verpflichtet, das Ansehen des Dienstleisters zu wahren und nicht gegen Recht und Sitte zu verstoßen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Presse-Dokumente werden die Dokumente eingezogen bzw. nicht mehr verlängert.

11. Sonstiges: Mit der Ausstellung eines Presseausweises sind keine Einkaufs- od. geldwerte Vorteile verbunden. Der Presseausweis ist unaufgefordert zurückzugeben, sofern die Voraussetzungen für den Besitz der Dokumente entfallen. Der Dienstleister behält sich das Recht auf Änderungen der AGB jederzeit ausdrücklich vor. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Der Nutzer bestätigt, journalistisch tätig zu sein. Ist der Nutzer künftig nicht mehr journalistisch tätig, teilt er dies unverzüglich dem Dienstleister mit. Dem Nutzer muss dann alle Presse-Dokumente zurückgegeben. In diesem Fall hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung von Kosten, welche von ihm (im voraus) bezahlt wurden. Der Nutzer verpflichtet sich, den Presseausweis nur in Ausübung journalistischer Tätigkeit und nicht bei privaten Anlässen zu benutzen. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Presseausweis Eigentum des Dienstleisters bleibt und vom Dienstleister jederzeit zurück gefordert werden kann, insbesondere wegen missbräuchlicher Benutzung. Persönlichen Angaben oder Daten zum Zwecke der Ausstellung eines Presseausweises werden elektronisch erhoben, verarbeitet und genutzt.

13. Datenlöschung: Will der Nutzer aus der Datenbank gelöscht werden, muss er die Mitteilung dazu schriftlich, zumindest per Email, erfolgen. Mit Löschung des Datensatzes erlischt der Anspruch auf Nutzung der vorab überlassenen Pressedokumente.

14. Copyright: Alle innerhalb des Internetangebotes benannten und möglicherweise durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen sämtlich den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichen- sowie den Besitzrechten der eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, vom Dienstleister selbst erstellte Objekte verbleibt allein beim Dienstleister. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Dokumente und Texte in anderen Publikationen ist ohne Zustimmung des Dienstleisters nicht gestattet.

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dienstleister und Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Teile Ingolstadt, ebenso wie für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen Dinstleister und Nutzer.

16. Schlußbestimmungen: Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den AGB keine abweichenden Vorschriften enthalten sind. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar, dann bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Anhang A - Sonderbestimmungen für den Online-Handel:


1. Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die ständige Erreichbarkeit seines Online-Angebotes, noch für etwaig aus dessen Benutzung entstehenden Schäden oder Nachteile. 2. Der Dienstleister kann für den Verlust, den Mißbrauch oder die Verfälschung von Daten, welche u.a. auf elektronischem Wege zwischen Nutzer und Dienstleister ausgetauscht werden nicht haftbar gemacht werden, sofern diese Daten nicht nachweislich und vorsätzlich durch den Dienstleister verfälscht oder missbräuchlich genutzt wurden. 3. Der Dienstleister hat das Recht, Nutzer dann vom kaufmännischen Verkehr auszuschließen, wenn diese in Verbindung mit missbräuchlicher Nutzung von Onlineangeboten oder elektronischer oder bargeldloser Zahlungsmittel stehen oder ein solcher Verdacht besteht.

Anhang B - Datenschutz:

Es finden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Anwendung. Nutzer-Daten werden elektronisch gespeichert. Persönliche Daten wie Name, Adresse, Rufnummern oder E-Mail Adressen von Nutzern werden nicht an Dritte weitergegeben. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe von Daten besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf freiwilliger Basis. Black-List-Dienste: Werden vom Nutzer bereits bestätigte Akkreditierungen nicht bezahlt, hat der Dienstleister das Recht, die jeweiligen Nutzer-Daten zum Eigenschutz an öffentliche (online-) Schuldnerverzeichnisse oder Black-List-Verzeichnisse zu übermitteln.




 
 
 







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