Presseausweis & Press Card:
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Neutral. Unabhängig. International.
GNS Press ist seit 1991 offiziell als Presse- und Journalistenverband (Association) registriert (Reg. Ident: P0 2000.133.258), unterstützt Journalisten und Pressefotografen und erreicht seit Jahren eine überdurchschnittlich hohe Mitgliederbewertung. Viele GNS-Member sind schon seit Jahren (teils seit über 10 Jahren) Mitglied bei GNS Press, was für eine überdurchschnittlich hohe Zufiedenheit spricht. GNS Press wurde anerkannt von der EUCJ, der European Chamber of Journalists und erhielt den Status einer Authorized Membership.
Als Partner für wertvolle journalistische Serviceleistungen, vertrauen namhafte Kunden auf die Dienste von GNS. Engagierte Journalisten allen Bereichen des journalistischen Schaffens akkreditieren sich bei GNS und schätzen den besonderen Service. Kompetenz und Transparenz wird groß geschrieben. Die Zahl der Beschwerden ist verschwindend gering, umso größer die Anzahl an positiven Feedbacks. Sie können sich selbst davon überzeugen: Referenzen
GNS Press: Auf den Punkt gebracht
Mit ca. 8000 Mitgliedern ist GNS Press einer der international größten und unabhängigen Verbände für Journalisten. GNS-Mitglieder kommen aus allen Sparten des Pressewesens, sind in hohem Maße in die redaktionelle Arbeit eingebunden und verantworten zahlreiche Presseberichterstattungen. Bereits seit 1991 ist GNS Press als Journalistenvereinigung tätig und Mitglied bei vielen Organisationen.
Über Presseausweise: Richtig ist...
Amtliche Presseausweise hat es nie gegeben. Diese Legende ist eine Erfindung einiger Journalisten, die falsche Tatsachen vorspiegeln und behaupten, im Besitz eines offiziellen Presseausweises zu sein. Wer auch immer behauptet, es gäbe 'bundeseinheitliche' oder 'amtliche' Presseausweise, liegt mit dieser Behauptung falsch. Fakt ist: Es gibt kein Amt oder Behörde, die Presseausweise herausgeben. Somit ist die Bezeichnung 'amtlicher' oder 'offizieller' Presseausweis irreführend. Der Gesetzgeber hat - aus guten Gründen - nie geregelt, welche Organisationen Presseausweise ausstellen dürfen - oder nicht. Eine Koppelung der Ausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt deswegen seit vielen Jahren schon autark durch verschiedene Branchen- und Berufsverbände.Fakt ist:Kein Verband ist berechtigt, Presseausweise exklusiv herauszugeben.
Zusammenfassung
Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen für die Ausgabe von Presseausweisen. Staatliche Stellen geben aus verfassungsrechtlichen Gründen und wegen der garantierten Pressefreiheit keine Presseausweise aus. Behörden sind nicht zuständig oder berechtigt, für Journalisten Presseausweise auszustellen. Amtliche Presseausweise sind nicht existent. Journalistenverbände sind nicht befugt, Presseausweise exklusiv herauszugeben. Verbände sind nicht in alleiniger Hinsicht 'Die Presse', sondern allenfalls ein kleiner Teil davon. Auch nebenberuflich tätige Journalisten oder Teilzeit-Journalisten haben Anspruch auf einen Presseausweis. Schließlich repräsentieren auch Teilzeit-Journalisten die Presse.
Strategische Partner, Memberships & Services:
• Member of EUCJ (European Chamber of Journalists)
• Representation Office of the ENA-Agency
• Promoting Member EPF Press Federation
• Member of Experts for Europe