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Presseausweise in Europa
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Eine generelle Anerkennung seitens der Behörden gibt es in Europa nicht. Der Grund hierfür liegt in der Pressefreiheit und Freiheit der Presseberichterstattung. In diesem Kontext könnte eine behördliche oder staatliche Anerkennung von Presseausweisen dazu führen, dass nur bestimmte Pressevertreter einen Presseausweis erhalten. Dies soll im Sinne der Pressefreiheit vermieden werden, deshalb gibt es in den meisten demokratisch regierten Ländern keine Presseausweise, welche staatlich oder amtlich ausgestellt werden. Berufs- und Branchenverbände oder Gewerkschaften übernehmen diese Aufgabe und stellen Presseausweis aus, wobei es aber gemäß den Landespressegesetzen keine Bevorzugung bestimmter Organisationen gibt.

In der Europäischen Union gibt es keinerlei Reglements, welche Verbände Presseausweise ausstellen dürften und es gibt keinen „übergeordneten“ Presseausweis der Europäischen Union. Auch die IFJ oder andere gewerkschaftliche Organisationen sind nicht allein berechtigt, Presseausweise auszustellen. Die IFJ-Ausweise sind nirgendwo behördlich anerkannt. Behauptungen dieser Art entbehren jeglicher Grundlage und sind falsch. Allein in Europa gibt es mehr als 80 Presse- und Journalistenorganisationen, die für Ihre Mitglieder Presseausweise ausstellen. Und für all diese Organisationen gilt:

Amtliche Presseausweise gibt es nicht. Auch gibt es (in Deutschland) kein Amt oder eine Behörde, welche Presseausweise ausstellen. Die amtliche Ausstellung von Presseausweisen ist wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich.
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In Einzelfällen gibt es länderspezifische Regelungen, welche für die Berufsausübung als Journalist oder Pressefotograf besondere Voraussetzungen knüpfen, was aber an der freien Presseberichterstattung nichts ändert. So wäre es unmöglich, wenn beispielsweise Journalisten aus Deutschland in England oder Frankreich ihre Presseberichterstattung vornehmen. Doch Sie sollten beachten, dass z. B. bei Akkreditierungen, Pressekonferenzen etc. neben der Vorlage eines Presseausweises ergänzend eine Redaktionsbestätigung oder ein Redaktionsauftrag verlangt werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei der nur begrenzt Kontingente für Pressevertreter vorhanden sind oder eine Fachberichterstattung gefordert wird (z. B. bei Sportveranstaltungen).

Was die weltweite Akzeptanz von Presseausweisen betrifft: Keine Organisationkann für sich das Recht reklamieren, z .B. einen weltweit anerkannten Presseausweis herauszugeben. Einen Presseausweis dieser Art gibt es schlicht und einfach nicht. Alle anderen Behauptungen in dieser Richtung sind Unfug, denn Presseausweise werden nicht amtlich ausgestellt. Wären (bestimmte) Presseausweise „weltweit anerkannt“, könnten Journalisten weltweit - immer und überall - mit diesem Ausweis Ihrer Tätigkeit nachgehen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Beispiele:

In den USA hilft ein Presseausweis wenig, denn für die Ausübung einer journalistischen Tätigkeit ist ein Journalisten-Visa erforderlich. Viele diktatorisch regierte Länder erkennen Presseausweise westlich orientierter Länder überhaupt nicht an. In weiten Teilen Asiens ist Vorlage eines Redaktionsauftrages erforderlich, um einer journalistischen Tätigkeit nachgehen zu können, Presseausweise haben dort oftmals keinerlei Bedeutung. Kurzum: Einem Presseausweis, egal von welchem Verband ausgestellt, werden Sie meistens erfolgreich einsetzen kommen, aber eben nicht uneingeschränkt weltweit.





 
 
 







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